Oberbank: Kein Antrag auf Sonderprüfung - direktbanken-vergleich.at

Kein ‚Antrag auf Sonderprüfung‘ der UniCredit Bank Austria bei der Oberbank

 In Allgemein

Für die Hauptversammlung der BKS Bank am 8. Mai 2019 hat die UniCredit als Minderheitsaktionärin einen „Antrag auf Sonderprüfung“ gestellt.

Sie fordert die Überprüfung der Rechtmäßigkeit aller BKS-Kapitalerhöhungen seit 1994.

Kurz gesagt stellt die UniCredit in Frage, ob die wechselseitige Teilnahme der 3 Banken an ihren Kapitalerhöhungen zulässig ist.

Für die Hauptversammlung der Oberbank am 14. Mai 2019 hat die UniCredit keinen solchen „Antrag auf Sonderprüfung“ gestellt.

Das bedeutet aber nicht, dass die Angelegenheit damit für die Oberbank abgeschlossen ist.

Wegen der wechselseitgen Verflechtungen der 3 Banken betrifft eine Sonderprüfung einer der 3 Banken auch die anderen beiden Banken. Zudem hat die UniCredit noch die Möglichkeit, einen entsprechenden Antrag direkt in der Hauptversammlung der Oberbank zu stellen.

 

Offenbar will die UniCredit die Kontrolle über Oberbank, BKS und BTV erlangen.

Rechtlich sind die Argumente der UniCredit aber nicht haltbar.

Die wechselseitigen Beteiligungen der 3 Banken sind seit 35 Jahren eine der meistgeprüften und am besten durchleuchteten Eigentümer- bzw. Beteiligungsstrukturen in Österreich.

Ihre Unbedenklichkeit wurde über die Jahrzehnte regelmäßig durch die angesehensten Rechtsexperten geprüft und bestätigt, zuletzt im Rahmen der Umsetzung des Bankenregulierungspakets „Basel III“.

Die Oberbank ist weiterhin ein stabiler Partner für ihre Mitarbeiter, Kunden und Aktionäre. Über weitere Entwicklungen und Neuigkeiten werden wir Sie unverzüglich informieren.
 

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