Wertpapiere Erklärung - direktbanken-vergleich.at

Wertpapiere

Der Sinn von Wertpapieren

Wertpapiere können verschiedenste Rechte beinhalten. Zum einen können sie Forderungsrechte verkörpern, also eine Geldforderung aus einem Sparbuch oder Anleihen sein.
Weiters können sie Beteiligungsrechte besitzen. Dieses Recht beinhaltet sowohl Stimm- als auch Vermögensrechte. Das Paradebeispiel eines solchen Wertpapiers ist die Aktie.
Wertpapiere können aber auch Sachrechte enthalten, z.B. als Schuldbrief mit dem Eigentumsrecht an einem Grundstücks oder ähnlichem. Zu guter Letzt können sie noch als Optionsschein fungieren und beinhalten damit das sogenannte Optionsrecht.

Grundlegend ist eine sogenannte Verbriefung (=Umwandlung von nicht handelbaren Forderungen zu Wertpapieren) erforderlich, was per Definition einfache Beweisurkunden, die nur ein bestehendes Recht bescheinigen, und einfache Legitimationsurkunden als Wertpapiere ausschließt.

Ebenso sind auch folgende Papiere nicht zu den Wertpapieren zu zählen: Quittungen, Schuldscheine, Kaufverträge, Garderobenmarken, Reparaturscheine, Gutscheine, Banknoten und Personalausweise bzw. Reisepässe.

Sehr wohl zu den Wertpapieren zählen jedoch: Telefonkarten, Eintrittskarten, Fahrscheine und Briefmarken.

Solche Papiere werden „kleine Inhaberpapiere“ genannt und berechtigen den Inhaber, die vorangestellte Leistung anzufordern. Um diese Leistung fordern zu können benötigt man das entsprechende Papier. Durch diese Leistung kann sich der Aussteller des Papiers von seiner Schuld befreien.

Inhaberpapiere oder Wertpapiere dienen letztendlich dazu, das Recht des Inhabers und die Befreiung des Ausstellers zu regeln.

Charakteristika von Wertpapieren

Verkehrsfähigkeit

Die Möglichkeit des Inhabers, Wertpapiere auf eine andere Person zu übertragen, nennt man Verkehrsfähigkeit. In hohem Maße verkehrsfähig sind Inhaberscheine oder Orderpapiere, die allein durch deren Übergabe übertragen werden. Etwas aufwendiger ist die Übertragung von Namens- oder Rektapapiere, die eben auf einen bestimmten Namen ausgestellt sind. Bevor eine Übertragung durchgeführt werden kann, müssen sich beide Personen einigen und eine Abtretung beurkunden lassen.

Marktgängigkeit ist eine besondere Form der Verkehrsfähigkeit und liegt dann vor, wenn mit dem Wertpapier regelmäßig hohe Tagesumsätze erzielt werden.

Handelbarkeit

Als Voraussetzung für die Handelbarkeit muss die Verkehrsfähigkeit vorliegen, weshalb sich vor allem Inhaberpapiere für den Handel empfehlen. Der Handel mit Namensaktien ist zwar grundsätzlich möglich, aber viel aufwendiger. In Folge dessen ist auch deren Handelbarkeit geringer.

Verbriefung von Rechten

Ein weiteres Merkmal, das allen Wertpapieren eigen ist, ist die Verbriefung eines privaten Rechtes. Diese Verbriefung ist bei allen Wertpapieren gegeben. Es reicht von Stimm- und Vermögensrechten bis hin zu geldwerten Rechten eines Sparbuchs.

Geltendmachung eines Anspruchs

Bei Vorlage eines Wertpapiers kann der Inhaber die Leistung des Papiers geltend machen. Falls vereinbart, kann diese Urkunde über eine Liberationsfunktion zu Gunsten des Schuldners verfügen. In dem Fall ist es egal, wer diese Urkunde vorlegt. Der Schuldner hat nur wenige Möglichkeiten, Einwände zu erheben, außer er war zum Zeitpunkt der Ausstellung geschäftsunfähig, die Schuld ist bereits beglichen worden oder der Inhaber kann die Urkunde nicht vorzeigen.

Verlust der Urkunde

Bei Verlust eines Wertpapiers können Maßnahmen, wie ein Aufgebotsverfahren, durchgeführt werden. Damit kann das Recht aus einer verloren gegangenen Urkunde wieder geltend gemacht werden. So ein Verfahren kommt grundsätzlich beim Verlust von Inhaber- oder Orderpapieren, Legitimationspapieren oder Hypothekenbriefen zum Tragen.

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